Jens Oliver Angermann, Heilpraktiker

Praxis für Faszientherapie und Naturheilverfahren

Meine Praxis im Bielefelder Osten

In den Räumen meiner Praxis für Faszientherapie und Naturheilverfahren in Bielefeld biete ich Ihnen ein geschütztes Umfeld, um mit klassischen und alternativen Heilmethoden Ihre Beschwerden zu beheben bzw. deutlich zu lindern.

Die Praxis liegt an der ruhig gelegenen Straße „Hakenort“. In Ruhe können wir hier gemeinsam Ihr gesundheitliches Problem diagnostizieren und eine passende Therapie festlegen.

Eine Vielzahl an natürlichen Heilverfahren und innovativen Therapiemethoden stehen dabei zur Auswahl.

Erstkontakt & Behandlungsablauf

Der erste Termin ist für Sie kostenfrei und dient dazu, sich in Ruhe kennenzulernen und Ihr Anliegen umfassend zu besprechen. In einem ausführlichen Gespräch erfassen wir Ihre aktuelle Symptomatik – bei Bedarf ergänzt durch eine körperliche Untersuchung. 

Gemeinsam entwickeln wir darauf aufbauend ein individuell abgestimmtes Behandlungskonzept. Dabei klären wir transparent die geeigneten Therapieverfahren, die empfohlene Behandlungsfrequenz, Ihre persönlichen Therapieziele sowie die voraussichtlichen Kosten. 

Bitte planen Sie für den Ersttermin etwa 30 Minuten ein. Folgetermine richten sich nach dem gewählten Therapieverfahren und dauern in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Leistungen um Privatleistungen handelt.

 

„Die Natur ist eine grosse Heilerin. Alles, was der Mensch tun kann, ist, die natürlichen Vorgänge durch geeignete Massnahmen wirkungsvoll zu unterstützen.“

[Alfred Vogel]

Kosten

Rückerstattungen durch private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfeberechtigungen sind im Rahmen ihres jeweiligen Versicherungsstatus möglich und üblich. Sie erhalten hierfür eine detaillierte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Nicht privat Versicherte (Selbstzahler Leistungen) werden individuell nach Zeiteinheiten und Behandlungsverfahren berechnet. Die Kosten können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach derzeitigem Stand keine Behandlungskosten.

Da es sich ausschließlich um eine Bestellpraxis handelt, werden nicht abgesagte Termine mit dem jeweiligen Stundensatz in Rechnung gestellt.